Unsere Kandidaten zur Kommunalwahl am 15. März.
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Natürlich bringt das Tagesgeschäft auch immer neue Themen zu denen wir uns mit unserem Koalitionspartner abstimmen, wie z.B. bei der Anfrage nach dem Bau eines Seniorenzentrums. Abstimmung bedeutet aber nicht unbedingt, dass wir im Anschluss gemeinsam den gleichen Standpunkt vertreten. Unsere Zusammenarbeit erlaubt in Absprache auch das selbstständige Agieren eines Koalitionspartners.

Unser Standpunkt in dieser Frage geht aus einem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung hervor. Obwohl wir uns einen besser geeigneten Standort in Leun hätten vorstellen können, haben wir den vom Investor vorgeschlagenen, mehrheitlich doch akzeptiert, allerdings mit der Bedingung dass die Stadtverordnetenversammlung dem städtebaulichen Vertrag zustimmen muss. Dieser Antrag wurde von allen anderen im Stadtparlament vertretenen Parteien wegen dieser Bedingung leider abgelehnt.

Mit diesem Antragstext wollten wir sicherstellen, dass auf die Bürger und auf die Stadt Leun keine Kosten zukommen.

Unser Antragstext im vollen Wortlaut:

Auszug aus dem Protokoll der 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun am Montag, 22.10.2018

[...] Stadtverordneter Gerd-Ulrich Heberling stellt, stellvertretend für die SPD, folgenden Änderungsantrag:
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Antrag der Schwetlick Bauträger Immobilien Gesellschaft mbH vom 30.10.2017 auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „Dollberg“ in Leun bzgl. Änderung der bisherigen Festsetzungen als Sondergebiet „Zeltplatz“ in ein Sondergebiet „Seniorenzentrum“ gemäß § 11 Abs. 2 BauGB sowie in einem Teilbereich als Reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO zuzustimmen.
Voraussetzung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß Paragraf 11 Abs. 3 BauGB, der der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedarf und u.a. nachfolgende Forderungen gewährleisten muss.

Sämtliche Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplanes sowie alle Erschließungsmaßnahmen (z.B. Kanal, Wasser, Straße...) hat der Antragsteller in vollem Umfang zu übernehmen. Es ist sicherzustellen, dass auf die Bürger und auf die Stadt Leun keine Kosten zukommen.
Der Vertrag ist von einem qualifizierten Büro oder Kanzlei zu erstellen! In dem Vertrag sind u.a. ausdrücklich die einzelnen Straßen/-abschnitte und betroffenen Flurstücke aufzunehmen die von den Erschließungsmaßnahmen betroffen und deren Kosten von dem Interessenten zu übernehmen sind.
Zusätzlich ist ein durch die Stadt Leun zu erstellendes Verkehrskonzept im Entwurf mit vorzulegen! [...]

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